Liebe Mitglieder,
nach intensivem Austausch mit dem Regierungspräsidium Tübingen ist eine neue Flugordnung abgestimmt. Gültig ab sofort. Details bitte dem in der Hütte ausgehängten Exemplar entnehmen
Highlights:
- Erstellung nach den Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß § 16 LuftVO von 2008
- Teilung allgemeine Pflichten ( gelten immer und für jeden) und Regeln für den Flugbetrieb
- Aufnahme aller Vorgaben aus der Aufstiegserlaubnis von 1990 und folgende
- Modelle unter 5 Kg unterliegen keinen Auflagen außer den allgemeinen Regelungen. (Dennoch Eintragung ins Flugbuch!)
- Lärmvorschriften sind Bestandteil der Flugordnung (waren schon immer Bestandteil der Aufstiegserlaubnis), Lärmpass ist keiner gefordert.
- Vereinsmitglieder mit Flugleitereinweisung dürfen ohne Flugleiter mit 3 Modellen bis 25kg gleichzeitig fliegen. Modelle unter 5 Kg werden nicht gezählt! Weiterhin betrachtet das Regierungspräsidium Schleppzüge als ein Modell!
- Beispiel: x Anzahl Modelle <5kg und 3 Modelle >5kg plus ggf. Schleppmaschine, gleichzeitiger Flugbetrieb ohne Flugleiter möglich.
- Für die Bestellung eines Flugleiters ist der Pilot verantwortlich der keine Flugleitereinweisung hat oder als 4tes Modell (Ausnahme Schleppzug) gleichzeitig fliegen möchte.
- Führung eines neuen Flugbuches (siehe Auslage)
- Der Flugleiter darf selbst kein Modell steuern.
- Gastpiloten brauchen immer einen Flugleiter.
Im Grundsatz bedeutet dies für unseren Verein, dass bis auf sehr wenige Ausnahmen, kein Flugleiter mehr benötigt wird!
Die Abteilungsleitung wünscht Euch allen eine schöne und bruchfreie Flugsaison