Liebe Mitglieder,
wie bereits in der Jahreshauptversammlung im Dezember 2022 durch die Vorstandschaft angekündigt, werden im Laufe des Jahres 2023 neue Flugbücher zum Einsatz kommen.
Da die bislang verwendeten Flugbücher nun aufgebraucht sind, werden die optimierten Flugbücher ab Sonntag, den 12.03.2023 am Modellflugplatz ausgelegt sein.
In den neuen Flugbüchern befinden sich nun zwei weitere Spalten, die durch den Piloten selbstständig auszufüllen und anzukreuzen sind.
In der ersten neuen Spalte bestätigt der Eintragende, dass er im Besitz des sogenannten „Kenntnisnachweises“ ist. Wie intern ja auch längst bekannt, ist diese „Bescheinigung zum Nachweis der Kenntnisse zum Betrieb von Flugmodellen gemäß § 21f Abs. 2 der Luftverkehrs-Ordnung“ für jeden Piloten vorgeschrieben.
Die Pflicht zur Absolvierung eines Kenntnisnachweises besteht für den Betrieb von Flugmodellen auf allen Modellfluggeländen.
Der Kenntnisnachweis kann auf der Homepage des DMFV oder DAeC gegen eine behördlich bindende Gebühr in Höhe von insgesamt 26,75 Euro erlangt werden und ist dann 5 Jahre gültig.
In der zweiten neuen Spalte bestätigt der Eintragende zudem, dass er über eine gültige Haftpflichtversicherung für Flugmodelle verfügt.
Habt auch bitte immer im Hinterkopf, dass es sich bei einem Flugbuch um eine extra angefertigte 50-seitige Urkunde handelt. Dies ist eine schriftlich festgehaltene Erklärung, ein Dokument, welches über eine bestimmte Tatsache aussagt und unter Umständen zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und dafür bestimmt ist.
Die Eintragungen im Flugbuch sind – wie in der Jahreshauptversammlung ebenfalls angesprochen – leserlich vorzunehmen.
Wer hier wissentlich unrichtige Angaben macht, handelt mit Vorsatz und schadet dem Verein – am meisten schadet und betrügt er jedoch sich selbst.
Vielen Dank für eure Mitarbeit!
Günter Heiligmann / Schriftführer